Smartwatch im Straßenverkehr – Das gibt es zu beachten

“Hände weg vom Smartphone”, während man am Steuer sitzt. Diese Regel sollte mittlerweile jedem bekannt sein. Sollte dieses Gesetz gebrochen werden, so begeht man eine Straftat. Die Straßenverkehrsordnung regelt dabei ganz klar, dass weder Kfz-Fahrer noch Fahrradfahrer während der Fahrt elektronische Geräte bedienen oder in die Hand nehmen dürfen. Wie sieht es jedoch mit der Smartwatch aus?

Was ist eine Smartwatch überhaupt?

Smartwatch im Straßenverkehr

Die Smartwatch ist im Grunde ein Kommunikationsgerät, das uns nicht nur beim Zeitablesen behilflich ist, sondern noch viele weitere Funktionen hat und dem Menschen dadurch den Alltag erleichtert. Dabei ist die Smartwatch auch als eine Art Informationsquelle zu sehen, die den Tragenden über alles Mögliche informieren kann.

Folgende Funktionen sind dabei am häufigsten in Verwendung:

  • Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp, Facebook-Messenger & Co.
  • Prüfung und Beantwortung von E-Mails durch die angebundenen E-Mail-Konten
  • Annahme von eingehenden Anrufen
  • Bedienung von Social-Media-Kanälen
  • Bedienung verschiedener Apps
  • Tracking von Kalorien, Schritten sowie Sportaktivitäten
  • Erhalten von Erinnerungsaufforderungen

Außerdem kann sie auch mit dem Smartphone verbunden werden und ist dadurch flexibel nutzbar.

Microsoft und Apple bringen Smartwatches auf den Markt

Microsoft brachte als einer der ersten Marken die sogenannte “Swatch Paparazzi Spot” Uhr im Jahr 2004 heraus. Diese ist heutzutage eher unbekannt, kommt jedoch der Smartwatch, wie wir sie heute kennen, sehr nahe. Den Markt revolutioniert hat jedoch Apple, als das Unternehmen 2015 die erste Smartwatch veröffentlichte.

Mittlerweile gehört dieses Gadget fast schon wie das Smartphone selbst zur Grundausstattung vieler Menschen. Viele Hersteller eifern Apple daher nach und bringen eigene Versionen der Smartwatch heraus.

Die Geschichte der “smarten Uhr”: Apple und Microsoft waren mit ihren smarten Uhren jedoch noch lange nicht die Ersten auf dem Markt. Die ersten Computer am Handgelenk wurden tatsächlich bereits 1975 erfunden. Hier stellte der Hersteller Pulsar die erste smarte Uhr vor, die Rechenergebnisse lieferte. Es war also ein Rechner für das Handgelenk. Natürlich gab es damals noch keinen Touchscreen am Handgelenk und die Knöpfe waren so klein, dass diese mit einem speziellen Stift gedrückt wurden.

Die Rechtslage zur Smartwatch am Steuer – kurz erläutert

Rechtslage zur Smartwatch am Steuer

Da die Smartwatch auf dem Markt doch noch ein recht neues Gerät ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung noch keine konkrete Regelung bezüglich der Smartwatch und deren Bedienung. Dennoch gilt sie als elektronisches Gerät und wird auch als solches eingestuft. Laut §23 StVO ist die Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer beschränkt.

An dieser Stelle ist vor allem der Absatz von Relevanz, der explizit die Verwendung von elektronischen Geräten zur Kommunikation, Information sowie Organisation untersagt. Diese Kriterien erfüllt auch die Smartwatch, je nachdem, wie man sie nutzt.

Konkret gesagt bedeutet dies: Wenn die Smartwatch als Uhr genutzt wird und man auf ihr tatsächlich nur kurz die Zeit abliest, so ist keine Strafe zu befürchten. Werden hingegen E-Mails gelesen oder beantwortet, Anrufe getätigt oder Bilder angesehen, so tritt die unter § 23 der StVO beschriebene Regel in Kraft und die Tätigkeit kann geahndet werden.

Gut zu wissen: Das Ablesen der Uhrzeit auf dem Smartphone wird als Straftat geahndet. Dies wurde unter anderem vom pfälzischen Oberlandgericht in Zweibrücken so eingestuft. Hintergrund ist, dass das Smartphone dafür in die Hand genommen und gehalten wird.

Dennoch gibt es in Bezug auf die Smartwatch keine konkrete Regelung, da das Gerät ja nicht in die Hand genommen oder gehalten wird. Hier muss das Gesetz also nachgebessert werden.

Die Verwendung eines Smartphones während der Fahrt wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft. Wenn andere dabei gefährdet wurden, werden höhere Strafen angesetzt. Bei Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg und es kann ein Fahrverbot von bis zu einem Monat ausgesprochen werden.

Smartwatch bedient und Unfall verursacht – welche Folgen gibt es?

Da die Smartwatch dennoch als Ablenkung gewertet werden kann, kann diese auch als Unfallursache eingestuft werden. Schließlich wendet der Fahrer dennoch seinen Blick von der Straße ab und richtet diesen hin zum Display der Uhr. Hier ist vor allem § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung relevant. Laut diesem hat sich jeder Verkehrsteilnehmer während der Fahrt so zu verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt oder gefährdet wird.

Wenn die Smartwatch also benutzt wurde, der Fahrer dadurch abgelenkt war und einen Unfall verursacht hat, kann dies als gefährdendes Verhalten gewertet werden. Daher kann die Strafe ähnlich ausfallen, wie dies bei der Nutzung eines Smartphones wäre.

Gut zu wissen: Wird der Unfall durch die Nutzung der Smartwatch ausgelöst, kann es auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. An dieser Stelle kann die Versicherung das Verhalten des Autofahrers als grob fahrlässig einstufen und für die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nicht aufkommen. Für die Schäden am Fahrzeug des anderen kommt die Versicherung in der Regel jedoch auf, auch wenn der Unfall durch Nutzung der Smartwatch verursacht wurde.

Sanktionen bei einer rechtswidrigen Nutzung der Smartwatch

Wie bereits oben beschrieben, kommt es immer auf die genaue Nutzung der Smartwatch an und welche Sanktionen als Folge verhängt werden können. Im Folgenden liefern wir einen kurzen Überblick und ausführliche Infos dazu gibt es auf: bussgeld-info.de/smartwatch-am-steuer/

VergehenAngesetztes BußgeldPunkte in Flensburgmögliches Fahrverbot
Rechtswidrige Nutzung der Smartwatch durch den Kfz-Fahrer (Bedienung von Apps, E-Mail-Beantwortung etc.)100 Euro1kein Fahrverbot
Rechtswidrige Nutzung der Smartwatch durch den Kfz-Fahrer (Bedienung von Apps, E-Mail-Beantwortung etc.) mit Gefährdung anderer (keine Todesfolgen oder Schwerverletzungen)150 Euro2ein Monat Fahrverbot
Rechtswidrige Nutzung der Smartwatch durch den Kfz-Fahrer (Bedienung von Apps, E-Mail-Beantwortung etc.) mit Sachbeschädigung200 Euro2ein Monat Fahrverbot

Unser Fazit – auch die Bedienung der Smartwatch während der Fahrt unterlassen

Grundsätzlich ist die Nutzung der Smartwatch während der Fahrt in der Straßenverkehrsordnung noch nicht klar definiert. Dennoch gilt sie als Kommunikationsgerät und kann daher im Falle eines Unfalls als solches ausgelegt werden.

Daher ist es empfehlenswert, während der Autofahrt ebenso die Finger von der Smartwatch zu lassen wie vom Smartphone. Beides kann stark ablenkend sein und damit im Falle eines Unfalls schwere Folgen haben.

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