Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuererklärungssoftware – Wann ist was besser?

Die Antwort auf die Frage, ob es bei der Steuererklärung Hilfe erforderlich ist oder eine Steuererklärungssoftware für die eigene Steuererklärung reicht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben den eigenen Fähigkeiten kommt es auf die Art der Einkünfte und Ausgaben an. Wird beispielsweise nur ein Angestelltengehalt bezogen, bei dem nur Fahrtkosten, Kontoführungsgebühren, Arbeitsmittel und Berufsbekleidung abgesetzt werden, kann die Einkommensteuererklärung problemlos mit Hilfe eines Steuerprogrammes selbst erledigt werden.

Komplizierter wird es dann jedoch, wenn größere steuerrelevante Ausgaben hinzukommen. Solange keine gewerblichen Einkünfte dazu kommen, kann die Einkommensteuererklärung sogar noch auf den Papierformularen handschriftlich ausgefüllt und beim Finanzamt per Post eingereicht werden.

Das Steuerprogramm der Finanzverwaltung

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuererklärungssoftware

Die Finanzverwaltung selbst bietet das Onlineportal „Mein Elster“ an. Darüber können sowohl Privatleute als auch Unternehmer ihre Steuererklärung digital an das Finanzamt übermitteln. Dem User stehen hier zahlreiche und nützliche Zusatzfunktionen zur Verfügung. So können zum Beispiel Werte aus dem Vorjahr übernommen und aktuelle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung oder aus einem Riester-Vertrag eingespielt werden.

Dadurch wird das Risiko von Tippfehlern minimiert und die Bearbeitung deutlich beschleunigt. Am Ende der Bearbeitung wird die Steuererklärung geprüft. Eine Übermittlung an das Finanzamt ist erst möglich, wenn alle Fehler behoben sind.

Der Steuerberater hilft bei komplexen Angelegenheiten

Generell gilt, je weniger Interesse und Fachwissen in Steuerfragen vorliegen und je umfangreicher der Steuerfall ist, desto eher sollte ein Steuerberater beauftragt werden. Die Folgen von Falsch- oder Nichtangaben in einer Steuererklärung sind schwerwiegend. Die Finanzverwaltung prüft die Abgabefristen von Steuererklärungen streng und verhängt schnell Säumnis- und Verspätungszuschläge oder hohe Bußgelder.

Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Bei komplexeren Sachverhalten sollte daher lieber der Steuerberater beauftragt werden.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Liegen beispielsweise nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Arbeitnehmern vor kann die Steuererklärung problemlos selbst erstellt werden. Bei komplizierteren Fallkonstellationen wie geschiedenen Eheleuten mit Unterhaltsleistungen, Pflegefällen in der Familie, Auswärtstätigkeit mit doppelter Haushaltsführung oder sonstigen aufwendigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sieht es schon schwieriger aus.

Aber auch hier gibt es gute Softwareprogramme, die dem Steuerpflichtigen sehr gut unterstützen. Die Software führt mit Hilfe eines Assistenten durch die Formulare und weist auf alle gängigen Freibeträge und Pauschalten hin. Oftmals sind die Programme wie ein Fragebogen aufgebaut.

Übrigens lohnt es sich, die Steuererklärung selbst zu erstellen. Arbeitnehmer in den Steuerklassen eins und vier sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dennoch sollte geprüft werden, ob sich eine Erstattung ergibt. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer eine Einkommensteuererstattung von fast 1.000 Euro.

Mit einer guten Steuererklärungssoftware sollte die Erklärung innerhalb einer Stunde erledigt sein.

Mehrere Einkunftsarten oder außergewöhnliche Kosten

Ein Steuerberater sollte beauftragt werden, wenn der Steuerpflichtige Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten hat. Hier sind beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu nennen. Gleiches gilt bei außergewöhnlichen Aufwendungen, wie zum Beispiel hohen Fortbildungskosten, doppelter Haushaltsführung mit Familienheimfahrten, Absetzung eines Arbeitszimmers und ähnliches.

Hier besteht ein hoher Beratungsbedarf. Die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater und können im Vorfeld nur schlecht bemessen werden.

Steuererklärungssoftware als Alternative zum Steuerberater

Steuererklärungssoftware als Alternative zum Steuerberater

Bestimmte Arbeitnehmer haben nicht die Wahl, ob sie eine Steuererklärung abgeben wollen. Sie fallen in die Pflichtveranlagung und müssen eine Steuererklärung abgeben. Hier sind beispielsweise Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III oder Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften zu nennen. Wie bereits erwähnt kann alternativ die Steuererklärung mithilfe einer handelsüblichen Steuererklärungssoftware erstellt werden. Solche Programme kosten in der Regel zwischen 15 und 65 Euro, helfen bei dem korrekten Ausfüllen der Formulare und unterstützen bei individuellen steuerlichen Fachfragen.

Ebenso kann die Steuererklärung über „Mein Elster“ erstellt und digital an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dieser Service der Finanzverwaltung ist zwar kostenlos, aber mit einem hohen Aufwand verbunden. Hier wird ein hohes Fachwissen vorausgesetzt. Informationen sind nur schwer zu finden und es gibt kaum eine Hilfestellung.

Dadurch passiert es schnell, dass absetzbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben versehentlich nicht angegeben werden. „Mein Elster“ ist für den Laien in Steuerangelegenheiten daher nicht zu empfehlen.

Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine führen eine ähnliche Basisberatung wie Steuerberater durch. Sie Erstellen die Einkommensteuererklärungen für ihre Mitglieder und reichen diese auch beim Finanzamt ein. Da sich Lohnsteuerhilfevereine über Mitgliedsbeiträge finanzieren, sind sie meist günstiger als ein Steuerberater. Bei schwierigen steuerlichen Sachverhalten ist aber dennoch der Steuerberater zu bevorzugen.

Fazit

Die Steuererklärung kann von Arbeitnehmern ohne besondere steuerliche Sachverhalte problemlos mit einer Steuererklärungssoftware oder in Papierform selbst erstellt werden. Bei komplexeren Sachverhalten ist ein gewisser steuerlicher Überblick erforderlich. Schnell werden Ausgaben oder relevante Einnahmen vergessen und nicht in der Steuererklärung angegeben.

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